
IT-Recht ist im Vergleich zu anderen rechtlichen Themen ein recht junges Rechtsgebiet; es umfasst Softwareverträge aller Art, das Datenschutzrecht, alle Facetten des Online-Handels (E-Commerce) und die zentralen zukunftsweisenden Fragen der Digitalisierung. Wir sind mit dem Internet als erste Generation groß geworden und haben als „digital natives“ daher ein grundlegendes Verständnis für die Materie. IT-Recht verlangt zudem Kenntnisse in der Technik. Recht und Technik sind insbesondere in der Informationstechnologie eng miteinander verzahnt. Nicht zuletzt die neuen Regelungen im Datenschutzrecht (z.B. die DSGVO oder das TTDSG) haben dem IT-Recht zu einer besonderen Bedeutung verholfen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Erstellen und Verhandeln von Softwareverträgen in allen ihren typischen Varianten (Software as a Service-Verträge (SaaS), Outsourcing, Softwaremiete, Softwarekauf, Softwareerstellungsverträge, Service Level Agreements) und die dazugehörigen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen (Auftragsdatenverarbeitung, gemeinsame Verantwortlichkeit, Standardvertragsklauseln). Wir können auf die Erfahrung vieler Software-Projekte zurückgreifen, die wir national und grenzüberschreitenden begleitet haben. Dabei kommt es uns besonders zugute, dass unser IT-Team durchgängig bilingual auf Deutsch und Englisch berät.